Förderung der Schiessausbildung ihrer Mitglieder im Interesse der Landesverteidigung und des sportlichen Schiessens; Heranbildung der Jugend zum Schiessen; Pflege vaterländischen Sinnes, der Kameradschaft und freundschaftlicher Geselligkeit; das vorhandene Grundeigentum nach kaufmännischen Grundsätzen verwalten. Die Gesellschaft kann den eigenen Boden selber überbauen oder Dritten im Baurecht überlassen sowie Liegenschaften erwerben oder gegen wertmässigen Realersatz veräussern.