Die Stiftung bezweckt die Finanzierung und Leistung von Beiträgen der Stifterfirma sowie mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, denen sie sich angeschlossen oder die sie selbst errichtet haben. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.