Fürsorge für die ständigen und ehemaligen Mitarbeiter der Hans Fleig Sitzmöbelfabrik AG sowie der Fleig Polstermöbel AG und allfälliger weiterer Tochtergesellschaften und deren Angehörige durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Invalidität, Tod und unverschuldeter Notlage.