Die Genossenschaft betreibt in gemeinsamer Selbsthilfe und im Interesse der Genossenschafter den Flugplatz Zweisimmen als verantwortliche Flugplatzhalterin. Sie stellt den Flugbetrieb im Rahmen des Flugbetriebsreglements und den Unterhalt des Flugplatzes sicher und koordiniert alle in diesem Gelände stattfindenden Aktivitäten. Ferner kann sie Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder damit im Zusammenhang stehen. Sie erlässt für alle Platzb enützer verbindliche Reglemente nach den geltenden Vorschriften, insbesondere den Weisungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt und im Einklang mit geltenden Lärmvorschriften.