Zweck der Stiftung ist es, die Mitarbeiter der Implenia AG und ihrer Tochtergesellschaften, verstanden als jene, welche zu ihrem buchhalterischen Konsolidierungskreis gehören, sowie die Mitarbeiter der Implenia Vorsorgestiftungen (nachfolgend als "Unternehmen" bezeichnet), vor den wirtschaftlichen Folgen des Alters, der Invalidität und des Todesfalles zu schützen. Die Stiftung kann insbesondere: a) nach ihrem freien Ermessen Vorsorgeleistungen gewähren; b) den Rentnern freiwillige Teuerungsausgleiche auszahlen; c) die dem Unternehmen obliegenden finanzie llen Verpflichtungen aus Vorsorge ganz oder teilweise übernehmen; d) Leistungen zuweisen, um die Vorsorge der von einer Umstrukturierung des Unternehmens betroffenen Personen zu erhalten oder zu verbessern; e) aus sich heraus Spezialfonds mit einem bestimmten Zweck errichten.