Vorsorge für die Mitarbeiter der Stifterfirma und ihr nahestehenden Unternehmen sowie für deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie deren Unterstützung in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; Zuwendungen an andere, dem Stiftungszweck dienende, steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma oder ihr nahestehende Unternehmen angeschlossen sind oder die von diesen errichtet wurden; Finanzierung von Arbeitgeberbeiträgen der Stifterfirma oder der ihr nahestehenden Unternehmungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.