Weiterführung des Fürsorgefonds, welcher in der Fürsorgestiftung der Klinik Hirslanden AG bereits bis anhin separat verwaltet wurde; kann in Ergänzung zu den bestehenden obligatorischen und überobligatorischen Vorsorgeeinrichtungen der Klinik Hirslanden AG zugunsten der Arbeitnehmer der Klinik Hirslanden AG sowie deren Hinterbliebenen freiwillige Vorsorgeleistungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Tod und Arbeitslosigkeit in Notlagen und Härtefällen ausrichten, sofern die anderweitigen Versicherungen und Personalfürsorgestiftungen nicht ausreichend sind.