Fürsorge für die Chef-Funktionäre der Stifterfirma durch Gewährung von periodischen oder einmaligen Leistungen im Alter oder bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitsrestriktionen, Militärdienst oder anderer Notlage, ferner im Falle des Todes des Arbeitnehmers an die Hinterlassenen.