Ausrichtung von Renten oder Abfindungen an Angestellte des "Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV)", der Sozialinstitutionen des "Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV)", des "AZ/SBV" sowie der "AG Verlag Hoch- und Tiefbau" (Arbeitgeber) bei Wegfall des Erwerbseinkommens zufolge Alter oder Invalidität sowie nach Ableben an deren Hinterbliebene. Die Stiftung kann auch an weitere Personen, welche für den "Schweizerischen Baumeisterverband (SBV)" tätig sind, Leistungen erbringen.