Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ascom Gesellschaften in der Region Bern sowie von in der Region Bern tätigen Gesellschaften, die mit den Ascom Gesellschaften finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, nach Massgabe des Stiftungsreglements finanzielle Zuwendungen zu machen oder Darlehen zu gewähren, soweit sie deren trotz Leistungen der Sozialversicherungen sowie von Personalvorsorgeeinrichtungen bedürfen.