Betrieb eines Plattenlegergeschäfts, insbesondere das Verlegen von Natursteinen, Kunststeinen, keramischen Wand- und Bodenplatten und Mosaiken sowie das Ausführen von elastischen Abdichtungen und den Handel mit für die Branche üblichen Materialien. Die Gesellschaft kann gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie Grundeigentum erwerben oder verkaufen.