Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für das Personal des Arbeitgebers und mit diesem wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Organisationen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.