Die Gemeinschaftsstiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, vorübergehende oder dauernde Erwerbsunfähigkeit zu versichern. Betriebe der Industrie, des Handels, des Gewerbes, der Dienstleistungen und der freien Berufe können sich zur Durchführung ihrer beruflichen Vorsorge der Gemeinschaftsstiftung anschliessen, sofern sie einem gewerblichen oder Handels- und Industriedachverband angehören. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der angeschlossenen Betriebe und ihre Angehörigen und Hinterlassenen. Die Gemeinschaftsstiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.