Bezweckt durch Uebernahme aller im Schreinergewerbe vorkommenden Arbeiten, den Arbeitnehmern der Genossenschaft gute Arbeitsbedingungen zu verschaffen, genossenschaftliches Ideengut zu verarbeiten und mitzuhelfen, die Qualität der einschlägigen Arbeiten auf ein möglichst hohes Niveau zu bringen; kann sich im Rahmen des Zwecks auch an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und verwerten.