Versorgung sämtlicher Mitglieder und weiterer Abnehmer sowie Kooperationspartner, die nicht Genossenschafter sein müssen, mit Wasser und/oder Elektrizität, sowie dies wirtschaftliche tragbar und technisch möglich ist. Die Genossenschaft erbringt alle im Rahmen der Versorgungsaufgabe nötigen Leistungen, aber auch solche, die nicht unbedingt mit der Versorgungsaufgabe im Zusammenhang stehen müssen. Sie kann insbesondere Liegenschaften sowie Unternehmungen kaufen und veräussern, Tochtergesellschaften gründen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder Beteiligungen abgeben sowie langfristige Kooperationen vereinbaren. Die Genossenschaft ist partei-politisch und konfessionell neutral.