Versicherung der Mitglieder gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft wird unabhängig vom Bestehen einer Versicherung mittels schriftlicher Erklärung begründet, soweit diese nicht bereits Bestand hat._Die Krankenkasse kann sich Verbänden anschliessen, Sektionen einrichten, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.