Betrieb und Unterhalt der Wasserversorgungsanlage Dorf Entlebuch in gemeinschaftlicher Selbsthilfe und zu Gunsten ihrer Mitglieder und Wasserbezüger; Versorgung der an die Anlage angeschlossenen Liegenschaften im Rahmen der zur Verfügung stehenden Menge mit Trink- und Brauchwasser; Besorgung einer dauernd, der Lebensmittelgesetzgebung entsprechenden Qualität; Betrieb des Hydrantenlöschschutzes für ihr Versorgungsgebiet gemäss dem kantonalen Gesetz über den Feuerschutz vom 05. November 1957 und den Richtlinien der kant. Gebäudeversicherung; Erstellung und Unterhalt der Leitungen und der Hydranten mit den zugehörigen Anlagen für die Beschaffung, evtl. Aufbereitung, Förderung und Speicherung des Wassers.