Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr mittels schriftlichem Anschlussvertrag angeschlossenen Firmen hauptsächlich in der Nordwestschweiz, sowie deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Sie kann im Rahmen der bestehenden V orsorgewerke auch Alterssparkassen führen, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung.