Die Gesellschaft bezweckt die Organisation und Betrieb von Ereignissen aller Art, insbesondere auch Betrieb eines Gastgewerbes und Durchführung von Veranstaltungen aller Art wie Ausstellungen, Musikveranstaltungen (Konzerte), Unterhaltung sowie Kauf- und Handel mit Produkten aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, Grundstücke erwerben, verkaufen und belasten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.