Beratungstätigkeit im Management- und Marketingbereich; die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen der gleichen oder ähnlichen Art beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Finanzierungen aller Art tätigen und kann Grundstücke erwerben, halten, belasten und veräussern.