Betrieb einer Gondelbahn von Grindelwald Grund nach Männlichen sowie von Skiliften und Sesselbahnen im Männlichengebiet gemäss den behördlichen Bewilligungen und Konzessionen. Kann auch andere der Förderung des Sommer- und Wintertourismus dienende oder damit im Zusammenhang stehende Unternehmungen gründen, übernehmen, betreiben oder sich an ihnen beteiligen. Kann Nebenbetriebe führen, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern.