Förderung, Schulung und Erziehung von geistig behinderten Kindern und Jugendlichen, welche in der öffentlichen Volksschule nicht aufgenommen werden können; Führung einer Heilpädagogischen Tagesschule im Sinne der kant. Volksschulgesetzgebung und der Richtlinien der Eidg. Invalidenversicherung.