Die Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter von Heilmitteln im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung; Erfüllung von Aufgaben, die ihr vom Bund im Zusammenhang mit der Durchführung der Pflichtlagerhaltung übertragen werden, sowie Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder auf dem Gebiete der Pflichtlagerhaltung; Schutz ihrer Mitglieder gegen finanzielle Verluste aus dem Preisrisiko während der Dauer der vertraglichen Lagerhaltung; Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung an die mit der Pflichtlagerhaltung verbundenen Aufwendungen; Schutz ihrer Mitglieder gegen unversicherbare Sachschäden, die weder durch den Bund noch durch Dritte gedeckt sind, soweit sie während der Dauer der vertraglichen Lagerhaltung auf den Pflichtlagern entstehen. Ausgenommen sind Schäden, die der Pflichtlagerhalter selber zu verantworten hat, sowie Schäden, die auf Sabotage und terroristischen Akten beruhen; Orientierung der Genossenschafter und Behörden über den Stand der schweizerischen Heilmittelversorgung mit den Produkten, die der Lagerhaltungspflicht unterstellt sind.