Vorsorge nach Massgabe des BVG und anderer Sozialversicherungsgesetze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter, Erwerbsunfähigkeit, Anfall von Heilungskosten und bei Tod für deren Hinterbliebene. Die Stiftung kann über die obligatorisch zu versichernden Leistungen hinaus Vorsorgeschutz gewähren.