Unterstützung von syndicom-Mitgliedern, bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Unfall, Invalidität, Militärdienst und Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis; Förderung der beruflichen und gewerkschaftlichen Aus- und Weiterbildung von syndicom-Mitgliedern und von entsprechenden Weiterbildungsmassnahmen. Stiftungsleistungen bei Unterstützung in Notlagen können ausschliesslich an syndicom-Mitglieder erfolgen, deren Mitgliedschaft mindestens ein Jahr beträgt.