Gewährung von Unterstützungen und Beiträgen: an die Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft sowie an die in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte infolge Krankheit, Alter, Unfall, Invalidität, Militärdienst der Begünstigten selber; an die Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft sowie an die in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte im Falle von Krankheit, Unfall oder Invalidität ihrer Ehegatten, minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kindern; im Falle des Todes eines Mitgliedes der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft oder einer/eines in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztin/Zahnarztes an den überlebenden Ehegatten sowie Personen, für deren Unterhalt das Mitglied oder die/der angestellten Zahnärztin/Zahnarzt im Zeitpunkt des Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist.