Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und des liechtensteinischen BVVG und ihrer Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich und/oder finanziell eng verbundenen Unternehmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Zu den verbundenen Unternehmen gehören insbesondere die Hilti Befestigungstechnik AG, Buchs und die Hilti (Schweiz) AG, Adliswil, gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.