Vermittlung von Kreditkartenterminals und Beratung im bargeldlosen Zahlungsverkehr sowie die Unternehmensberatung. Die Einzelfirma kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Zweckes zu fördern oder zu erleichtern, wie insbesondere im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen ähnlicher Art im In- und Ausland beteiligen und Grundeigentum erwerben und veräussern.