Die Gesellschaft kann mit Kunstwerken, Kunstgegenständen und Antiquitäten jeglicher Art Handel betreiben und als Vermittler sowie als Käufer und Verkäufer tätig werden. Sie kann zudem jegliche damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringen, namentlich Beratungen, Kunstexpertisen und Organisation von Ausstellungen. Die Gesellschaft kann sich zudem in jeglichen Tätigkeiten im Medienbereich und der Informationsvermittlung betätigen, insbesondere im Bereich der elektronischen Medien sowie in der grafischen Industrie. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen. Sie kann allekommerziellen und finanziellen Transaktionen durchführen, die der Verwirklichung ihres Zwecks förderlich sein könnten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen, Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten. Die Gesellschaft kann ausserdem Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.