Führen einer Hundeschule zur Ausbildung von Hunden und/oder Hundeführer/-besitzer, insbesondere für Sicherheits- Rettungs- Therapie- Spür- Schutz- und Familienhunde. Führen einer Ausbildungsstätte zur Ausbildung von Personen, die Hundehalter/-innen ausbilden (als Kursleiter, Hundetrainer, etc.). Durchführen von Wesensprüfungen und Hundeführerscheinprüfungen für Hunde und Halter. Abklärungen und Kontrollen von Hunden und deren Halter für Gemeinden und Kantone. Führen eines Sicherheitsdienstes mit Hundeführern. Führen eines Hundeshops. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.