Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken, die Erstellung und Verwaltung von Liegenschaften sowie die Ausführung sämtlicher Architekturarbeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen des In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.