Umweltdienstleistungen, inbesondere in den Bereichen Monitoring, Datenverwaltung und Kommunikation; erfüllt die Aufgaben nach Artikel 2 der Interkantonalen Vereinbarung vom 1. Juni 2003 über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur; kann Grundstücke erwerben, verwalten und Veräussern und sich an anderen Unternehmungen beteiligen.