Die Gesellschaft bezweckt die Beratung von Medienunternehmen, die Produktion und Entwicklung von Medien sowie die Organisation, Bewerbung und Durchführung von Anlässen. Ausserdem bezweckt die Gesellschaft die Produktion und die Verwertung von Medieninhalten. Sie kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen.