
Verhalten der Schweizer im Internet
Wir verbringen immer mehr Zeit im Internet, Anfang des Jahres 2023 waren knapp 8,57 Millionen Schweizer online […]
c/o Peter Gurtner, Notar
Brunnadernstrasse 94
3006 Bern
Office-ID: 683718
Die Stiftung bezweckt die finanzielle Unterstützung von Studierenden der Berner Fachhochschule, welche eine Aus- oder eine Weiterbildung, insbesondere in den Fachbereichen Technik, Informatik oder Architektur vorzugsweise berufsbegleitend absolvieren. Sie bezweckt ferner die Förderung innovativer Projekte, welche durch die Berner Fachhochschule initialisiert bzw. begleitet werden, u.a. durch die Unterstützung von Technologietransfers und durch Beteiligung an Jungunternehmen. Die finanzielle Unterstützung hat wie folgt zu erfolgen: Darlehen für die Aus- und Weiterbildung an Studierende; Vergabe von Preisen für besondere Leistungen, Unterstützung von Innovations-Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung an der Berner Fachhochschule; Beiträge zur Ausrüstung von ICT-Labors für Projekte des Technologietransfers an der Berner Fachhochschule; Beiträge an Projekte der Berner Fachhochschule, welche der Entwicklung von diagnostischen und therapeutischen Geräten in den Bereichen Mikrochirurgie, Neurochirurgie, Ophthalmologie, HNO und Pneumologie (inkl. Dermatologie) dienen. Die finanziellen Unterstützungen sollen, soweit es sich dabei nicht um Darlehen handelt, nicht aus dem Kapital, sondern aus der langfristig erzielbaren Rendite (Kapitalgewinne und -erträge) des Stiftungsvermögens finanziert werden. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben, weiterveräussern, vermieten oder belasten. Die Stiftung kann mit Organisationen, die ähnliche Zwecke verfolgen, zusammenarbeiten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Macht eine Person, welche durch das Stiftungsvermögen oder eines ihrer Sondervermögen unterstützt wird, im Ra hmen der geförderten Tätigkeit Erfindungen bzw. wirkt sie an deren Hervorbringung mit oder entstehen im Rahmen der geförderten Tätigkeit andere Immaterialgüterrechte (gewerbliche Muster oder Modelle, Markenrechte, Know how-Rechte, etc.), so sorgt die Stiftung dafür, dass sie am wirtschaftlichen Erfolg der Verwertung der Immaterialgüterrechte angemessen beteiligt wird (Rückflüsse von Unterstützungsbeiträgen zur Realisierung des Stiftungszweckes).
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Glücksspiele sind keine neuzeitliche Erfindung des Menschen. Der Hang zum Spielen scheint im Menschen angelegt zu sein.
Cannabidiol oder CBD ist eine Verbindung, die in Cannabis vorkommt. Es ist nicht psychoaktiv und erzeugt nicht das High, das THC bewirkt.