Die Stiftung bezweckt die ausserobligatorische berufliche Vorsorge für die Mitglieder der Geschäftsleitung der KPT Versicherungen AG und der KPT Krankenkasse AG sowie Unternehmungen, die mit den Arbeitgebern finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Destinatär im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Destinatär in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Todes des Destinatärs an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben, mit Ausnahme des Gemeinwesens. Weiteres vergleiche Stiftungsurkunde.