Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und der ihr angeschlossenen Konzerngesellschaften sowie für ihre Angehörigen und Hinterbliebenen durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage usw.