Die Gesellschaft verfolgt keinen Erwerbszweck (Art. 620 Abs. 3 OR). Die Gesellschaft betreibt die soziale Krankenversicherung im Sinne des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und die obligatorische Unfallversicherung im Sinne des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG). Daneben kann sie im Rahmen der bundesrechtlichen Schranken weitere Versicherungsarten anbieten. Sie kann sich im Rahmen von Art. 80 KVV an anderen Unternehmen beteiligen, sich mit solchen zusammenschliessen oder solche gründen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.