Vorsorge und Unterstützung der Mitglieder der Gemeinschaft der St. Anna-Schwestern in der Schweiz gemäss den im Vertrag mit der Gemeinschaft festgehaltenen Bedingungen; dabei steht die Deckung der Kosten infolge Alter, Tod, Invalidität, Krankheit und Unfall im Vordergrund; Leistung von Beiträgen im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hierfür geäufnet und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen sich die St. Anna Stiftung angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat