Ausrichtung von Unterstützungen aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und, soweit dieselben nicht genügen, aus dem Stiftungsvermögen selbst wie folgt: an die Mitglieder des künstlerischen, technischen und administrativen Personals des Stadttheaters Bern, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Zahn- und Sehbeschwerden oder Invalidität des Mitgliedes selbst, in eine finanzielle Notlage geraten; an die Mitglieder des künstlerischen, technischen und administrativen Personals des Stadttheaters Bern, welche durch Krankheit, Unfall, Zahn- und Sehbeschwerden oder Invalidität des Ehegatten oder der minderjährigen, erwerbsunfähigen Kinder des Mitgliedes, oder an die Eltern des Mitgliedes sofern es für deren Unterhalt in vollem Umfang oder zur Hauptsache aufkommt, in eine finanzielle Notlage geraten.