Versicherung ihrer Mitglieder gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit und Unfall nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit. Kann sich Verbänden anschliessen, Sektionen errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.