Die Gesellschaft verfolgt keinen Erwerbszweck (Art. 620 Abs. 3 OR). Die Gesellschaft betreibt die soziale Krankenversicherung im Sinne des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und die obligatorische Unfallversicherung im Sinne des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG). Daneben kann sie im Rahmen der bundesrechtlichen Schranken weitere Versicherungsarten anbieten. Die Gesellschaft kann alle Rechtsgeschäfte abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann sich im Rahmen von Art. 80 KVV an anderen Unternehmen beteiligen, sich mit solchen zusammenschliessen oder solche gründen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck im Rahmen des ÖKK-Konzerns. Sie berücksichtigt dabei in angemessener Weise und im Rahmen der geltenden Gesetzgebung die Interessen des ÖKK-Konzerns. Vorbehalten bleiben dabei stets die Vorgaben des geltenden Aufsichtsrechts.