Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und Bewirtschaften und die Veräusserung von Immobilien und Beteiligungen aller Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Tätigkeiten ausüben und Verträge abschliessen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen.