Die Gesellschaft bezweckt nach Massgabe der einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung und der darauf gestützten Konzession den Bau und Betrieb der Luftseilbahn von Adliswil nach Felsenegg (Stallikon). Sie kann auch weitere Linien im öffentlichen Verkehr erstellen, erwerben, in Betrieb nehmen oder den Betrieb ihrer Linien oder eines Teils derselben einer andern Unternehmung übertragen. Die Gesellschaft kann ferner alle mit ihrem Zweck direkt oder indirekt in Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen, insbesondere Liegenschaften erwerben, erstellen, verwalten, vermieten und veräussern. Die AG verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten.