Der Zweck der Gesellschaft besteht sowohl im (direkten und indirekten) Erwerb, Halten und Verkauf von Liegenschaften im In- und Ausland im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 als auch in der Entwicklung und Vermietung von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen. Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann, insbesondere auch Sicherheiten oder Garantien zugunsten von nahe stehenden Gesellschaften gewähren.