Die Zweigniederlassung bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungen aller Art auf dem Gebiet des Facility Managements. Die Zweigniederlassung ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Sie kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Zweigniederlassungszwecks zu fördern.