Die Genossenschaft bezweckt die wirtschaftliche Förderung der ihr angeschlossenen Mitgliedern auf dem Weg genossenschaftlicher Selbsthilfe durch: kostengünstigen Maschineneinsatz; den Ankauf landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte; die Maschinenvermietung, auch an Dritte; die Ausführung von Lohnarbeiten. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.