Freiwillige berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; kann bei besonderer Notlage den im Dienste der Firma stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern sowie ihren Hinterlassenen und für Personen, für die der Arbeitnehmer nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat, Unterstützungen gewähren