Betrieb einer Bau- und Industriespenglerei. Die Gesellschaft betätigt sich im Metall- und Apparatebau, kann Geräte und Einrichtungen fabrizieren, reparieren, damit handeln und auch übrige baugewerbliche Arbeiten ausführen. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.