Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe im Sinne von Art. 828 OR, Arbeit, Aufträge und wirtschaftliche Kontakte zu beschaffen und somit Synergien und Ressourcen, zu Gunsten der Genossenschaft bzw. deren Mitglieder im In- und Ausland zu nutzen und zu optimieren. Um das Ziel und die Vorteile der wirtschaftlichen Tätigkeiten zugunsten der Mitglieder zu erreichen, wird die Genossenschaft alle dazu notwendigen Instrumente des freien Wirtschafts- und Warenverkehrs nutzen.