Durchführung der obligatorischen und der freiwilligen beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen sowie des ZGB und OR für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber sowie deren Angehörige und Hinterlassene (Destinatäre) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann auch Unterstützungsleistungen ausrichten, wenn ein Destinatär wegen Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit in eine Notlage gerät.